Was sagen denn überhaupt die Nachbarn zum Thema Außenvoliere?

Die Nachbarn sollte man wirklich nicht vergessen, wenn es um den Bau einer Außenvoliere geht. Ehe man ernsthaft loslegt, sollte man das Thema mit den Nachbarn besprochen haben. Am besten lässt man sich deren Einverständis schriftlich geben. Denn wer möchte am Ende vor Gericht liegen, möglicherweise verlieren und den ganzen Bau wieder abreißen oder Brach liegen lassen müssen?

Wenn ein Nachbar skeptisch ist, was die Lärmbelästigung angeht, können vielleicht Kompromisse gefunden werden. Das kann bedeuten, dass das Schutzhaus von vornherein größer geplant wird. So können die Vögel abends ins Schutzhaus getrieben und morgens frühestens zu einer vereinbarten Uhrzeit wieder in den Außenbereich gelassen werden. Das sichert immerhin den gesunden Schönheitsschlaf.

Denn eines ist mal klar: Wellensittiche - und nicht nur die - legen im Sommer schon bei Sonnenaufgang los, und das kann ja wirklich sehr früh sein.

Es ist kein Problem, die Vögel an eine Übernachtung im Innenraum zu gewöhnen. Nach ein paar Wochen wissen sie, was von ihnen erwartet wird und suchen das Schutzhaus abends von selbst auf. Oder eben dann, wenn du mit einem "Scheuch-Gegenstand", z. B. einem Kescher, nahst. Wenn du der Aufforderung zum Schlafen gehen im Innenraum mit einem Gegenstand Nachdruck verleihst, hat das den Vorteil, dass die Vögel das mit dem Gegenstand verknüpfen und nicht mit dem Menschen an sich. So entwickeln sie keine Angst. (So war es jedenfalls bei meinen Schreihälsen.)

Baugenehmigung und Grenzabstände bei einer Außenvoliere

Sorry, vermutlich hast du gehofft, hier dazu genauere Infos zu finden, aber mehr als Tipps geben kann ich nicht. Die genauen Vorschriften sind in jedem Land unterschiedlich, und ich kenne sie nicht auswendig.

In NRW galt jedenfalls zur Zeit des Baus meiner Gartenvoliere die Vorschrift, dass ab einer bestimmten Höhe des Bauwerkes eine Baugenehmigung erforderlich ist. Da die Wellivilla diese Höhe nicht erreicht, brauchte ich keine Genehmigung.

Es kann nicht schaden, sich beim Bauamt kundig zu machen und auch gleich direkt zu erfragen, ob und welche Grenzabstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.