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Wellensittiche züchten
Ich habe Nistkästen in meine Außenvoliere gehängt. Ich möchte, dass sie brüten dürfen. Dagegen spricht doch nichts, oder?
Dagegen spricht eine Menge. Zuallererst sollte man wissen, dass man in Deutschland eine behördliche Zuchtgenehmigung braucht, ehe man Krummschnäbel vermehren darf. Was manche als kleinkariert und Paragrafenreiterei empfinden, betrachte ich als durchaus sinnvoll. Die Zuchtgenehmigung geht einher mit der Kennzeichnungspflicht von Krummschnäbeln, also der Beringung. Jedes Küken muss beringt werden und in ein Zuchtbuch eingetragen werden; wird der Vogel abgegeben oder verkauft, muss der Züchter die Adresse des Käufers im Zuchtbuch notieren. Das alles dient dazu, dass im Falle eines Ausbruchs von Psittakose (der Papageienkrankheit) alle Besitzer kontaktiert werden können, deren Vögel möglicherweise betroffen sind. Da die Papageienkrankheit auch für Menschen sehr gefährlich sein kann, ist diese Rückverfolgung eine Schutzmaßnahme, um die man an sich dankbar sein sollte.
Wer sich mit dem Thema Zuchtgenehmigung schon auseinandergesetzt hat bzw. die Genehmigung schon hat, sollte bei der Vorbereitung auch auf das Thema Koloniebrut gestoßen sein. Nichts anderes ist es nämlich, wenn man Wellensittiche in der Gruppe brüten lässt. Da es so viele Dinge gibt, die man bei der Zucht beachten und bedenken muss und ich zum Thema Koloniebrut bereits einen Artikel für welli.net verfasst habe, spare ich mir die doppelte Schreiberei und bitte Euch, bei Interesse an weiterführenden Informationen auf diesen Link zu klicken:
Koloniebrut bei Wellensittichen
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